Veranstaltung: | 1. Landesmitgliederversammlung Grüne Jugend Brandenburg |
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Tagesordnungspunkt: | 3.2. Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Ricarda Budke |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.02.2017, 20:17 |
Themenbereich: | Demokratie |
V1: Demokratie? Demokratie! Für mehr Mitbestimmung in Brandenburg!
Antragstext
Die GRÜNE JUGEND BRANDENBURG stellt fest, dass in den letzten 25 Jahren
lediglich ein Volksbegehren die formalen Bedingungen erreichen konnte. Und das
trotz mehr als 40 Initiativen mit diesem Ziel. Die Hürden für den Erfolg eines
Volksbegehrens sind in Brandenburg so hoch wie in sonst kaum Bundesländern. Das
zeigt, dass die geringen Erfolge der direkt-demokratische Beteiligung auch mit
den Bedingungen, vor denen engagierte Bürger*innen stehen, zusammenhängen.
Daher fordert die GRÜNE JUGEND BRANDENBURG eine Absenkung dieser Hürden und mehr
Möglichkeiten zur Mitbestimmung für die Bevölkerung. Wir wollen:
1.) Volksinitiativen vereinfachen
Die GRÜNE JUGEND BRANDENBURG
-fordert, dass die Überschrift und die Kernforderungen einer Initiative auf dem
Unterschriftenbogen ausreichen, wenn der vollständige Wortlaut des
Gesetzesentwurfes beiliegt. Andernfalls werden Volksinitiativen zu unsachgemäßer
Verkürzung des Sachverhalts gezwungen.
- fordert eine Absenkung des Mindestalters auf 14 Jahre
- begrüßt, dass für die Unterschrift keine deutsche Staatsbürgerschaft notwendig
ist.
2.) Volksbegehren und Volksentscheide erleichtern
Die GRÜNE JUGEND BRANDENBURG fordert
- die Einführung der freien Unterschriftensammlung bei Volksbegehren. Wenn diese
nur auf Ämtern und per Briefwahl unterschrieben werden können, verbannt das die
Demokratie aus dem alltäglichen und öffentlichen Leben und schafft unnötige
Schwierigkeiten bei der demokratischen Teilhabe der Bürger*innen.
- auch die Zulassung von Volksbegehren, die sich auf den Landeshaushalt
auswirken. Für das Haushaltsgesetz soll die alleinige Entscheidungsgewalt jedoch
bei den Abgeordneten bleiben.
Abstimmungsalternativen:
Version A) - die Abschaffung des Zustimmungsquorums. Es soll die Mehrheit der
Abstimmenden entscheiden, bei Verfassungsänderungen muss eine 2/3 Mehrheit
notwendig sein.
Version B) – die Senkung des Zustimmungsquorums auf 15%. Bei
Verfassungsänderungen muss eine 2/3 Mehrheit notwendig sein.
- die Zusammenlegung des Termins von Wahlen und Volksentscheiden, wenn nach
einem erfolgreichen Volksbegehren in den folgenden 8 Monaten eine
brandenburgweite Wahl stattfindet.
- eine Pflicht zur Durchführung von Volksentscheiden bei Verfassungsänderungen
und Privatisierungen von Landeseigentum mit landesweiter Bedeutung.
- eine Absenkung des Mindestalters auf 14 Jahre.
Kinder und Jugendliche haben im Vergleich zu ihren erwachsenen Mitbürger*innen
deutlich weniger Möglichkeiten, an politischen Entscheidungsprozessen
teilzuhaben. Deshalb fordert die GRÜNE JUGEND BRANDENBURG, dass auch speziell
die Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche gefördert werden und damit die UN-
Kinderrechtskonvention umgesetzt wird. So muss in der Kommunalverfassung eine
verpflichtende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ergänzt werden. Die
Kommunen müssen diese dann innerhalb der Qualitätsstandards, welche die
Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen entwickelt hat,
umsetzen.
Begründung
Erfolgt mündlich
Änderungsanträge
- Ä1 (Danilo Zoschnik, Eingereicht)